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Die Elektrofischerei ist eine weit verbreitete und schonende Methode zum Fang von Fischen.
Denn: Bei dieser Methode werden die Tiere nicht geschädigt. Das Verfahren gestattet also
eine schmerz- und gefahrlose Umsetzung von Fischen, z.B. im Vorfeld von Baumaßnahmen!

 

Das Prinzip der Elektrofischerei ist an sich relativ einfach:
Bei einer Elektrobefischung wird mit einem Plus- („Anode“) und einem Minuspol („Kathode“)
im Wasser ein konstantes elektrisches Feld erzeugt. Wenn die Fische in dieses Feld geraten,
kommt es zum sog. „anodischen Effekt“, d. h., dass Fische in einer Entfernung von bis zu vier Metern (pro E-Fischgerät!) auf die Anode zuschwimmen, dort betäubt werden und dann mit einem Kescher aus dem Gewässer entnommen und an anderen, geeigneten Stelle wieder ausgesetzt werden können.

 

Die Anforderungen für die Genehmigung der Durchführung von Elektrobefischungen
ergeben sich aus den §§ 10 - 12 der Landesfischereiverordnung NRW (LFischVO NW).

 

Der Angel-und Gewässerschutzverein Ennepe e.V. ist stolzer Eigentümer von zwei
hochmodernen Elektrofischgeräten des Herstellers „Bretschneider“ aus Chemnitz, also
Geräten, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen! Es handelt sich um tragbare
Geräte des Typs „EFGI 650“, die sowohl in herkömmlicher Weise (also mit Impulsstrom),
aber auch mit Gleichstrom betrieben werden können, der eine schonendere Befischung
ermöglicht!
Die Anwendung von Wechselstrom ist verboten (§ 12 Abs. 2 LFischVO NW)!


Nun darf aber nicht jedermann mit einem Elektrofischgerät „auf die Jagd“/Fische fangen
gehen! Vielmehr muss der Benutzer einen „Bedienungsschein zum Betreiben von
Elektrofischfanganlagen nach §11 LFischVO (NRW)“ haben, der eine einwöchige komplexe
Ausbildung beim „Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW“ - Fachbereich
„Fischereiökologie“ in Lennestadt-Albaum voraussetzt, die mit einer theoretischen und
praktischen Prüfung abschließt. Erst nach bestandener Prüfung dürfen die Teilnehmer
Elektrobefischungen durchführen!


In unserem kleinen Verein sind drei Mitglieder im Besitz dieses sog. „Bedienungsscheines“,
d.h., sie haben die Qualifikation zur Durchführung von Elektrobefischungen durch den
erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs in „Albaum“ - wie der Fachbereich
„Fischereiökologie“ kurz genannt wird - erfolgreich erworben!


Zudem bedarf jede Elektrobefischung grds. der Genehmigung durch die „Untere
Fischereibehörde“ (§ 10 LFischVO NW)! Diese erteilt die Genehmigung für „befugte“
Elektrofischer nur, wenn für die eingesetzten Elektrofischgeräte auch ein
„Prüfungsnachweis“ vorliegt.
Insoweit heißt es in § 12 Abs. 2 LFischVO NW: „Zum Fischfang mit Elektrizität dürfen nur
Geräte oder Anlagen benutzt werden, die den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere
den Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE), entsprechen. Der
Nachweis ist durch eine Bescheinigung des Technischen Überwachungsvereins oder einer
anderen vom VDE zugelassenen Prüfstelle zu erbringen. Die Geräte sind in Abständen von
drei Jahren auf ihre Betriebssicherheit durch die genannten Stellen überprüfen zu lassen
.“


Weiterhin darf die Genehmigung durch die „Untere Fischereibehörde“ nach § 10 Abs. 1
LFischVO NW (letzter Satz) nur im Benehmen mit den Fischereiberechtigten bzw. nur mit
Zustimmung der Fischereiberechtigten erteilt werden. Das ist grds. die örtliche
Fischereigenossenschaft!


Lange Rede – kurzer Sinn:
Als - vor allen Dingen auch - „Gewässerschutzverein“ liegt uns das Wohl der heimischen
Fischarten sehr am Herzen! Unser Verein ist deshalb gerne auch bei E-Befischungen in
anderen Gewässern in der Umgebung gerne behilflich!
Die Höhe der entsprechenden Aufwandsentschädigung wird in jedem Einzelfall abgesprochen!

Anfragen bitte per E-Mail an „agv-ennepe@gmx.de“!

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