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             Bestimmungen für die Ausübung der Fischerei
                             
an der Pachtstrecke des
             Angel- und Gewässerschutzvereins Ennepe e.V.

                     
Allgemeines
Der Angel- und Gewässerschutzverein Ennepe e.V. ist Pächter der Fischereirechte an der Ennepe im           Bereich von der Brücke am Stadtbad „Klutertbad“ in Ennepetal bis zur Stadtgrenze Gevelsberg / Hagen.
Diese Gewässerstrecke darf grds. nur von Mitgliedern des Vereins befischt werden!

Ausweispapiere
Beim Angeln haben die Vereinsmitglieder folgende Ausweispapiere bei sich zu führen.
- den gültigen Jahresfischereischein
- die Angelerlaubnis des Vereins
- den Sportfischer-Pass des DAFV mit eingeklebter, gültiger Beitragsmarke

Fischereiaufsicht
Allen Vorstandsmitgliedern sowie amtlich bestellten Fischereiaufsehern sind auf Verlangen die unter Ziffer 2  aufgezählten Ausweispapiere vorzuzeigen; ebenso der erzielte Fang und die Angelgeräte sowie am Wasser  mitgeführte Behältnisse.
Kommt ein Angler dem Ersuchen der Kontrolleure nicht nach, wird ihm unverzüglich die Angelerlaubnis  entzogen.
Weitere Maßnahmen ergeben sich aus der Vereinssatzung!

Ausübung der Fischerei
Die Bestimmungen des Landesfischereigesetzes (Mindestmaße, Schonzeiten etc.) sind unbedingt zu  beachten!
An der gesamten Strecke darf deshalb nur in der Zeit geangelt werden, in der die Bachforelle keine Schonzeit  hat, aktuell also in der Zeit vom 16.03. – 19.10. d.J.!


 Die gesamte Pachtstrecke darf nur mit künstlichen Ködern befischt werden!

 Soweit mit Drillingen geangelt wird, sind sämtliche Widerhaken anzudrücken!


 Geangelt werden darf nur mit einer Angelrute, die ständig unter Aufsicht zu sein hat! Das Angeln vom Boot  aus ist untersagt. Auch das Waten im Gewässer sollte auf das Nötigste beschränkt werden!


 Gefangene Fische sind mit einem Unterfangkescher aus dem Wasser zu heben und unverzüglich waidgerecht  zu töten. Sofern die Fische direkt am Gewässer ausgenommen werden, dürfen sie dort nicht geschuppt und  auch die Eingeweide nicht ins Wasser geworfen werden.


 Grds. ist jeder Angelplatz sauber zu verlassen!
Auch bereits vorhandener Unrat ist zu entfernen!


 Vor Beginn des Angelns ist in der Angelerlaubnis/Fangliste das Datum einzutragen!
Die Eintragung ist durch Angabe des Tages- und des Monatsdatums vorzunehmen, wobei sowohl das  Tagesdatum als auch die Monatsangabe zweistellig zu erfolgen hat!
Die Eintragung für den „9. April“ hat also beispielsweise wie folgt auszusehen: „09.04.“!


 Bachforellen dürfen nur entnommen werden, wenn sie mind. 30 cm und nicht länger als 49 cm sind!
Das Fangergebnis ist sofort nach dem Angeln einzutragen.


 Die Anzahl der gefangenen Bachforellen und deren Größe/Gewicht ist auf der ersten Seite im oberen Teil der  Liste für die „Bachforellen“ einzutragen; gefangene Fische anderer Arten (auch evtl. noch vorhandene  Regenbogenforellen) sind im unteren Teil der Fangerlaubnis einzutragen!

Örtliche Beschränkungen
Der Gewässerabschnitt von der der Brücke Mauerstraße bis (flussabwärts) zur Brücke Jahnstraße (also  Stadtmitte Gevelsberg und „Ennepebogen“) darf grds. nicht befischt werden!

Angeln auf Aal
Am Gewässerabschnitt von der Brücke Jahnstraße (flussabwärts) bis zur Stadtgrenze Hagen (Ende der  Pachtstrecke) darf auch "auf Aal" geangelt werden. Mit dem "Angeln auf Aal" darf jedoch frühestens eine  Stunde nach Sonnenuntergang, spätestens aber um 22.00 Uhr begonnen werden!


 Beim Angeln auf Aal sind nur Haken ab Größe 6 (und größer) erlaubt.
Arbeitspflichten
Zur Hege und Pflege des Gewässers und der Uferstrecken sollen möglichst alle Vereinsmitglieder an den  rechtzeitig bekanntgegebenen Arbeitseinsätzen/Aktion teilnehmen.
Der Verein führt entsprechende Aufzeichnungen! 


 Mitglieder die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind grundsätzlich ab Beginn des Folgejahres von der  Arbeitspflicht befreit, sind aber ebenfalls gefordert, Ihre Arbeitskraft für den Schutz und die Verbesserung  des Gewässers einzubringen!
Mitglieder mit einer Erwerbsminderung von mehr als 50 % können auf Antrag befreit werden!


 Mitglieder, die sich nicht in ausreichendem Maße an den Arbeitseinsätzen/Aktionen des Vereins beteiligen,  erhalten ggfs. keine Fangerlaubnis mehr!

. Schlussbestimmungen
Die Angelerlaubnis/Fangliste ist unbedingt bis spätestens zum 31.12. des Jahres, für das sie ausgestellt ist,  zurückzugeben!

 Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen haben den Verlust der Angelberechtigung für die Ennepe zur  Folge.

                                                                                                                        Gevelsberg,  17.02.2024


                                                                                                                        Der Vorstand

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